Die SELK (Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche) ist eine bekenntnisgebundene Kirche.
Sie versteht sich als Kirche, die auf dem Bekenntnis der Reformation fußt, als bewusst lutherische Kirche.
So bekennen wir uns zur Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments als der Offenbarung und dem unverbrüchlichen Wort Gottes.
Wir bekennen uns zu den Bekenntnissen der lutherischen Kirche, wie sie im Konkordienbuch von 1580 enthalten sind. Die bekanntesten dieser Bekenntnisse sind das ungeänderte Augsburger Bekenntnis und der Kleine Katechismus Dr. Martin Luthers. Weiter gehören dazu die drei altkirchlichen Glaubensbekenntnisse, das apostolische, nizänische und athanasianische; die Apologie (Verteidigung) des Augsburger Bekenntnisses; die Schmalkaldischen Artikel; der Große Katechismus Luthers und die Konkordienformel.
In diesen Bekenntnissen wird das Wort Gottes betont, in dem die Gnade Gottes gegenüber dem Menschen zum Ausdruck gebracht wird; am prägnantesten vielleicht im Johannes-Evangelium formuliert:
Also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. (Joh.3,16)
Vom heiligen Abendmahl bekennen wir:
Vom Abendmahl des Herrn wird so gelehrt, dass der wahre Leib und das wahre Blut Christi wirklich unter der Gestalt des Brotes und Weines im Abendmahl gegenwärtig ist und dort ausgeteilt und empfangen wird.
Quelle: www.selk.de
Glaubensbekenntnis
An die Verlesung des Heiligen Evangeliums schließt sich das Glaubensbekenntnis an. Das Bekennen ist ein Wesensmerkmal des christlichen Glaubens: Es ist Gabe und Wirkung des Heiligen Geistes: „Niemand kann Jesus den Herrn nennen außer durch den heiligen Geist.“ (1. Korinther 12,3) So entscheiden sich am Bekenntnis zugleich auch Heil und Unheil des Menschen: Christus spricht: „Wer mich bekennt vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater. Wer mich aber verleugnet vor den Menschen, den will ich auch verleugnen vor meinem himmlischen Vater.“ (St. Matthäus 10,32+33) Und entsprechend erklärt der Apostel Paulus: „Wenn du mit deinem Munde bekennst, dass Jesus der Herr ist, und in deinem Herzen glaubst, dass ihn Gott von den Toten auferweckt hat, so wirst du gerettet. Denn wenn man von Herzen glaubt, so wird man gerecht; und wenn man mit dem Munde bekennt, so wird man gerettet.“ (Römer 10,9+10)
Um nicht weniger geht es also, wenn die christliche Gemeinde sich im Gottesdienst zu dem „einen Herrn Jesus Christus“ bekennt. Von daher finden sich schon im Neuen Testament selber eine ganze Reihe von Bekenntnissen und Bekenntnisformulierungen. Dabei lässt sich eine vierfache Funktion dieser Bekenntnisse erkennen: Erstens hat das Bekenntnis seinen festen Platz bei der Taufe, es ist Taufbekenntnis. Der Taufe geht die Christuspredigt vorauf; der Täufling bekennt sich zu Christus und wird daraufhin getauft. Apostelgeschichte 8,37 ist hierfür ein gutes Beispiel, selbst wenn der Vers vermutlich erst später in den Text eingefügt worden ist. Zweitens dient das Bekenntnis der Unterweisung zur Vor- bzw. Nachbereitung der Taufe; es ist Kurzzusammenfassung des christlichen Glaubens und wurde als solche schon ganz früh in festen Glaubensformeln weitergegeben. Das früheste und bekannteste Beispiel hierfür findet sich in 1. Korinther 15,3-5. Drittens finden wir im Neuen Testament Bekenntnisaussagen in Form von Liedern, die im Gottesdienst als Lobpreis gesungen wurden. Beispiele hierfür sind Philipper 2,5-11 oder 1. Timotheus 3,16.
Und schließlich dient das Bekenntnis auch schon im Neuen Testament der Unterscheidung von wahrer und falscher Lehre und der Abwehr der Irrlehre. So heißt es zum Beispiel in 1. Johannes 4,2+3: „Ein jeder Geist, der bekennt, dass Jesus Christus in das Fleisch gekommen ist, der ist von Gott; und ein jeder Geist, der Jesus nicht bekennt, der ist nicht von Gott.“ Das Bekenntnis, dass der ewige Sohn Gottes Fleisch geworden ist, dient als Maßstab gegenüber der Irrlehre der aufkommenden „Gnosis“, dass Christus nur ein Geistwesen sei, das die Menschen über den göttlichen Kern in ihrem Inneren aufklärt, aber nicht gekommen ist, um am Kreuz für die Sünden der Menschen zu sterben.
Diese vier Funktionen haben auch die Glaubensbekenntnisse, die im Gottesdienst der Kirche heute gesprochen werden: Das Apostolische Glaubensbekenntnis, das „Apostolicum“, hat seinen Ursprung im Taufbekenntnis der römischen Gemeinde, dem sogenannten „Romanum“. Dieses Taufbekenntnis wurde im Laufe der Zeit mit weiteren Elementen angereichert, sodass wir etwa ab dem Ende des 4. Jahrhunderts das Apostolicum etwa in der Form erkennen können, wie es bis heute bei uns gebetet wird.
Seinen Namen hat das Apostolicum von einer Legende, wonach die zwölf Apostel zusammengekommen seien, um miteinander ein Glaubensbekenntnis zu erstellen. Jeder Apostel habe zu diesem Glaubensbekenntnis dann einen Satz beigetragen. Das Apostolicum ist bis heute das Taufbekenntnis der Kirche: Es besteht eigentlich und ursprünglich aus drei Fragen, auf die der Täufling jeweils antwortet: „Ja, ich glaube“. Es lässt sich aber dann auch leicht in ein gemeinsam gesprochenes Bekenntnis umwandeln, indem aus dem „Glaubst du an Gott den Vater …?“ ein „Ich glaube an Gott den Vater“ wird. In dieser Form sprechen wir das Apostolicum als Bekenntnis auch im Hauptgottesdienst an den Sonntagen der Fastenzeit, die seit alters als Zeit der Vorbereitung der Taufbewerber auf ihre Taufe gilt, die in der frühen Kirche dann in der Heiligen Osternacht vollzogen wurde. So dient das Apostolicum in den Gottesdiensten der Fastenzeit in besonderer Weise der Tauferinnerung. Bei Erwachsenentaufen und Konfirmationen wird das Apostolicum zugleich auch als Zusammenfassung dessen, was sie im Tauf- oder Konfirmandenunterricht gelernt haben, gesprochen; die Täuflinge und Konfirmanden legen mit Hilfe des Apostolicums Rechenschaft ab von dem Glauben, in dem sie unterwiesen worden sind.
So werden am Apostolicum die erste und zweite Funktion des christlichen Bekenntnisses besonders deutlich erkennbar. Das Nizänische Glaubensbekenntnis, das sogenannte Nizänum, ist benannt nach der Stadt Nicäa, die östlich des heutigen Istanbul im Gebiet der heutigen Westtürkei liegt. In dieser Stadt versammelten sich im Jahr 325 Bischöfe der gesamten Kirche zu einem ökumenischen Konzil, um sich mit der Lehre des Priesters Arius auseinanderzusetzen, der behauptet hatte, Jesus sei nicht wahrer Gott, sondern nur ein Geschöpf Gottes und sei entsprechend nicht eines Wesens mit Gott dem Vater. Die Bischöfe formulierten ein Glaubensbekenntnis, in dem dieser Lehre des Arius das klare biblische Zeugnis entgegengesetzt wurde: Jesus Christus ist „Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrhaftiger Gott vom wahrhaftigen Gott“, er ist „eines Wesens mit dem Vater“, er ist nicht selber geschaffen, sondern vom Vater gezeugt „vor aller Zeit und Welt“. Ja, durch ihn, Christus, ist alles geschaffen.
Die Formulierung in unserem deutschen Text des Nizänums „durch welchen alles geschaffen ist“ ist ein wenig missverständlich; das „durch welchen“ bezieht sich nicht auf Gott den Vater, sondern auf Jesus Christus: Durch ihn ist alles geschaffen! Einige Jahre darauf gab es dann einen Streit in der Kirche, ob der Heilige Geist in gleicher Weise Gott ist wie der Vater und Jesus Christus. Dieser Streit wurde auf einem Konzil in Konstantinopel im Jahr 381 beigelegt; das Glaubensbekenntnis wurde noch einmal durch ausführlichere Formulierungen über den Heiligen Geist erweitert: Auch der Heilige Geist ist „Herr“, er wird mit dem Vater und dem Sohn „zugleich angebetet und zugleich geehret“. So ist unser Nizänisches Glaubensbekenntnis in Wirklichkeit ein „Nizäno-Konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis“.
Dieses Glaubensbekenntnis fand seinen Platz ebenfalls bald im Gottesdienst der Kirche, im Osten noch eher als im Westen; an ihm werden vor allem die dritte und vierte Funktion des christlichen Bekenntnisses besonders erkennbar: Es ist gleichzeitig Lobpreis und Abgrenzung gegenüber falscher Lehre. In den folgenden Jahrhunderten drangen vor allem im Westen wieder „arianische“ Gedanken in die Kirche ein. Um ihnen zu wehren, fügte man im Westen eine kurze Formulierung in das Nizänum ein: Weil Jesus Christus wahrer Gott ist, geht der Heilige Geist auch von ihm aus. Darum bekennen wir in der uns gebräuchlichen Form des Nizänums den Heiligen Geist, „der vom Vater und dem Sohne ausgeht“. Diese Veränderung hat die Ostkirche nicht übernommen und lehnt sie ab. Abgesehen davon ist aber der Text des Nizänums in der ganzen Kirche identisch: Während das Apostolicum nur im Westteil der Kirche, nicht aber in den orthodoxen Kirchen des Ostens bekannt ist, ist das Nizänum in der Tat das ökumenische Bekenntnis der Kirche.
Seit dem Jahr 1014 wird das Nizänum in der uns bekannten Form als das Bekenntnis des Sakramentsgottesdienstes an Sonn- und Festtagen auch in der Westkirche verwendet. Daran hat auch die lutherische Reformation grundsätzlich festgehalten und damit zum Ausdruck gebracht, dass auch sie im ökumenischen Konsensus der gesamten Kirche aller Zeiten und Orte, auf griechisch: der gesamten katholischen Kirche steht. Darum beten wir das Nizänum abgesehen von der Fastenzeit in allen Sakramentsgottesdiensten an Sonn- und Feiertagen. Es hat bis heute nichts an seiner Aktualität verloren in einer Zeit, in der auch in nicht wenigen Kirchen das Bekenntnis zur wahren Gottheit Jesu vernebelt oder gar offen in Frage gestellt wird. Das Glaubensbekenntnis ist Lobpreis. Es ist von daher angemessen, dass es nicht bloß gesprochen, sondern gesungen wird. Dies war zur Zeit Martin Luthers noch selbstverständlich.
Zum einen gibt es die Möglichkeit, das Glaubensbekenntnis in der Form von Luthers Glaubenslied zu singen; darüber hinaus findet sich zum anderen aber auch eine schöne vertonte Version des Nizänums in dem neuen Beiheft zu unserem Gesangbuch unter der Nr.722. Sie ermöglicht den Gesang des Nizänums im Wechsel zwischen zwei Gruppen, wie wir dies ja auch bereits vom „Gloria mit Laudamus“, dem „Ehre sei Gott in der Höhe“, her kennen. Als Lobpreis hebt das Glaubensbekenntnis die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen besonders hervor. Es ist von daher nicht bei Gottesdiensten an Werktagen ohne eigenes „Proprium“ wie etwa einem Aposteltag, vorgesehen. Das ändert nichts daran, dass wir gut daran tun, vor allem das Apostolicum auch in unserer persönlichen Andacht zu Hause täglich als Tauferinnerung zu beten. Liturgisch ergibt es auch einen guten Sinn, das Glaubensbekenntnis im Gottesdienst erst nach der Predigt, gleichsam als Einleitung der Sakramentsfeier zu beten, wie dies in vielen anderen Kirchen, beispielsweise auch im neuen Gesangbuch unserer amerikanischen lutherischen Schwesterkirche, üblich ist.
Als Bekenntnis vor der Sakramentsfeier bringt das Glaubensbekenntnis sehr anschaulich zum Ausdruck, dass das gemeinsame Bekenntnis Voraussetzung für den gemeinsamen Empfang des Heiligen Mahles ist. In unserer lutherischen Agende ist stattdessen als eine Möglichkeit vorgesehen, dass die Gemeinde vor der Sakramentsfeier gemeinsam die Worte aus Martin Luthers Kleinem Katechismus über das Sakrament des Altars bekennt.
(Quelle: St. Mariengemeinde Berlin-Zehlendorf (SELK). Online unter: www.evangelisch-lutherische-kirche.de)
Geschichte der SELK
Vor allem in Preußen, Sachsen, Hessen und Hannover sind zwischen 1817 und 1880 selbständige lutherische Minderheitskirchen entstanden. Anlass dazu war jeweils eine vom Staat eingeführte »Union« (Vereinigung) von lutherischen und reformierten Kirchen, die zu einer »evangelischen Kirche« vereinigt wurden. Im 20. Jahrhundert folgte man diesem Modell und strebte eine landesweite evangelische Einheitskirche an, woraus schließlich die »Evangelische Kirche in Deutschland« (EKD) hervorging. Dies lehnten viele Lutheraner ab.
Hauptgrund dafür war ihre feste Überzeugung, dass Kirchenlehren, die einander ausschließen, in einer Kirche nicht gleiches Recht haben können. Das gilt z.B. für die unterschiedliche Lehre von Lutheranern und Reformierten über das Heilige Abendmahl. Es ging also darum, der lutherischen Kirche die Eigenständigkeit ihres Bekenntnisses und ihres Gottesdienstes zu sichern. Da beides in den nunmehr unierten Landeskirchen nicht mehr möglich war, wollten die Lutheraner die Selbständigkeit ihrer Verfassung (wieder) erringen. Zur Entstehung solcher lutherischen Kirchen trug auch die bibelkritische Theologie bei, die sich von den staatlichen Universitäten her ausbreitete. Ein dritter Anlass zu lutherischer Freikirchenbildung – ebenfalls im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts – waren Übergriffe der Behörden auf angestammtes kirchliches Recht.
Die SELK ging 1972 aus dem Zusammenschluss bis dahin eigenständiger kleiner lutherischer Kirchen auf dem Gebiet der alten Bundesländer hervor. 1991 trat auch die Evangelisch-Lutherische (altlutherische) Kirche in der früheren DDR der SELK bei. Damit sind fast alle konfessionell-lutherischen Minderheitskirchen in Deutschland zu einer Körperschaft vereinigt. (Quelle: www.selk.de)